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   EuG, 17.10.2002 - T-180/00   

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https://dejure.org/2002,6973
EuG, 17.10.2002 - T-180/00 (https://dejure.org/2002,6973)
EuG, Entscheidung vom 17.10.2002 - T-180/00 (https://dejure.org/2002,6973)
EuG, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - T-180/00 (https://dejure.org/2002,6973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Fischerei - Kürzung eines Zuschusses der Gemeinschaft - Nichtigkeitsklage - Artikel 44 und 47 der Verordung (EWG) Nr. 4028/86 sowie Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1116/88 - Grundsatz der Verhältnismässigkeit - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Astipesca / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Astipesca SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 4028/86 des Rates, Artikel 44 Absatz 1
    1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Förderung der Gründung gemischter Gesellschaften - Gemeinschaftszuschuss - Kürzung des Zuschusses - Voraussetzung

  • EU-Kommission

    Astipesca SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Fischerei - Kürzung eines Zuschusses der Gemeinschaft - Nichtigkeitsklage - Artikel 44 und 47 der Verordung (EWG) Nr. 4028/86 sowie Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1116/88 - Grundsatz der Verhältnismässigkeit - Schadensersatzklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fischerei; Kürzung eines Zuschusses der Gemeinschaft; Grundsatz der Verhältnismässigkeit

  • Judicialis

    Verordung 4028/86/EWG Art. 44; ; Verordung 4028/86/EWG Art. 47; ; Verordnung 1116/88/EWG Art. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Kürzung des finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft, der ursprünglich für ein Vorhaben der Gründung einer gemischten Gesellschaft auf dem Fischereisektor bewilligt worden war, das die Klägerin im Rahmen der ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-3985
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuG, 05.03.2002 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Schließlich hat die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 5. März 2002 in der Rechtssache T-241/00 (Le Canne/Kommission, Slg. 2002, II-1251) geltend gemacht, dass die Entscheidung vom 19. März 2001 unzureichend begründet sei.

    Erwägungen zur Erheblichkeit dieser Abweichungen oder zum Fehlen einer vorherigen Zustimmung stellen für sich genommen hierfür keine hinreichende Begründung dar (Urteil Le Canne/Kommission, angeführt in Randnr. 124, Randnr. 55).

    Im vorliegenden Fall enthält die Entscheidung vom 19. März 2001 im Unterschied zu der Rechtssache, die mit dem Urteil Le Canne/Kommission (angeführt in Randnr. 124) abgeschlossen worden ist, ebenso wie im Übrigen das Schreiben vom 18. Mai 2000 genaue Angaben zur Art der streitigen Änderung und zu den Gründen, aus denen diese wegen ihrer Erheblichkeit die im vorliegenden Fall verfügte Kürzung des Zuschusses rechtfertigt.

  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Sodann ist weiter darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Personen, die Zuschüsse beantragen und erhalten könnten, dafür Sorge tragen müssen, dass sie der Kommission zuverlässige Angaben an die Hand geben, die diese nicht irreführen können; andernfalls könnte das Kontroll- und Beweissystem, das zur Nachprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, nicht ordnungsgemäß funktionieren (Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 71).

    Ohne zuverlässige Angaben könnte es nämlich zu einer Zuschussgewährung für Vorhaben kommen, die die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllen (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 71).

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Hierzu erinnert das Gericht daran, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 253 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung der Rechtsnatur der betreffenden Handlung angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das Gericht seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 71).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Allerdings ist nach ständiger Rechtsprechung die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen, sondern auch anhand ihres Kontexts und sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    In diesem Zusammenhang ist in Bezug auf die Zulässigkeit derartiger Anträge, die das Gericht von Amts wegen prüfen kann, da sie die öffentliche Ordnung betreffen, daran zu erinnern, dass zwar die Schadensersatzklage nach Artikel 288 Absatz 2 EG ein selbständiger Rechtsbehelf im System der Klagemöglichkeiten des Gemeinschaftsrechts ist, so dass die Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Schadensersatz führt (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 58, und die dort angeführte Rechtsprechung), doch ist eine Schadensersatzklage für unzulässig zu erklären, wenn sie in Wirklichkeit auf die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung gerichtet ist und, falls ihr stattgegeben würde, zur Folge hätte, dass die Rechtswirkungen dieser Entscheidung beseitigt würden (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnrn.
  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Da der Eintritt der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft namentlich voraussetzt, dass ein rechtswidriges Verhalten des betreffenden Organs nachgewiesen wird (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44), ist der Antrag auf Schadensersatz, soweit er im Zusammenhang mit der Kürzungsentscheidung steht, als unbegründet zurückzuweisen.
  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Da der Eintritt der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft namentlich voraussetzt, dass ein rechtswidriges Verhalten des betreffenden Organs nachgewiesen wird (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44), ist der Antrag auf Schadensersatz, soweit er im Zusammenhang mit der Kürzungsentscheidung steht, als unbegründet zurückzuweisen.
  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    In diesem Zusammenhang ist in Bezug auf die Zulässigkeit derartiger Anträge, die das Gericht von Amts wegen prüfen kann, da sie die öffentliche Ordnung betreffen, daran zu erinnern, dass zwar die Schadensersatzklage nach Artikel 288 Absatz 2 EG ein selbständiger Rechtsbehelf im System der Klagemöglichkeiten des Gemeinschaftsrechts ist, so dass die Unzulässigkeit eines Antrags auf Nichtigerklärung nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Schadensersatz führt (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 58, und die dort angeführte Rechtsprechung), doch ist eine Schadensersatzklage für unzulässig zu erklären, wenn sie in Wirklichkeit auf die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung gerichtet ist und, falls ihr stattgegeben würde, zur Folge hätte, dass die Rechtswirkungen dieser Entscheidung beseitigt würden (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 175/84, Krohn/Kommission, Slg. 1986, 753, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    In diesem Zusammenhang erinnert das Gericht zunächst daran, dass für die Bestimmung, ob das Fax vom 5. Mai 2000 und das Schreiben vom 18. Mai 2000 anfechtbare Handlungen im Sinne von Artikel 230 EG sind, auf das Wesen der Schriftstücke abzustellen ist, da die Form, in der eine Handlung oder eine Entscheidung ergeht, grundsätzlich ohne Einfluss auf ihre Anfechtbarkeit im Wege der Nichtigkeitsklage ist (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus EuG, 17.10.2002 - T-180/00
    Insoweit erinnert das Gericht daran, dass der in Artikel 5 Absatz 3 EG verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (vgl. namentlich Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25, und Urteil des Gerichts vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997, Randnr. 144).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-296/93

    Frankreich und Irland / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-5/93

    DSM / Kommission

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

  • EuGH, 05.10.1999 - C-179/95

    Spanien / Rat

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
  • EuGH, 25.05.2000 - C-359/98

    'Ca'' Pasta / Kommission'

  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

  • EuGH, 29.02.1996 - C-307/93
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    32 und 33; Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 59, und vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 139) sind im Verfahrensabschnitt der Beurteilung der Zulässigkeit der Rechtsbehelfe die "unmittelbare Verbindung" oder das "Ergänzungsverhältnis", die vorliegend zwischen der Nichtigkeitsklage und der Schadensersatzklage bestehen, sowie die Akzessorietät der Schadensersatzklage zur Nichtigkeitsklage zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass der Ausgang der Schadensersatzklage künstlich vom Ausgang der Nichtigkeitsklage losgelöst wird, gegenüber der sie jedoch bloß eine Ergänzung oder einen Zusatz darstellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    51 - Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission (T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. September 2004, Ascontex/Kommission (T-290/02, Slg. 2004, II-3085, Randnr. 65).

    57 - Urteile Astipesca/Kommission (in Fn. 51 angeführt, Randnr. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Ascontex/Kommission (in Fn. 51 angeführt, Randnr. 65).

  • EuG, 07.10.2015 - T-79/13

    Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im

    En effet, ce n'est qu'à titre exceptionnel et pour garantir que ce délai ne soit pas contourné, que la jurisprudence a déclaré une demande indemnitaire irrecevable, à savoir lorsqu'elle a été introduite conjointement avec une demande en annulation, au motif que la demande indemnitaire visait, en réalité, le retrait d'une décision individuelle destinée au requérant et devenue définitive et qu'elle aurait eu pour effet, si elle avait été accueillie, d'annihiler les effets juridiques de cette décision (voir, en ce sens, arrêts du 17 octobre 2002, Astipesca/Commission, T - 180/00, Rec, EU:T:2002:249, point 139, et du 3 avril 2003, Vieira e.a./Commission, T - 44/01, T - 119/01 et T - 126/01, Rec, EU:T:2003:98, point 213).
  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

    Da nämlich die Gemeinschaft mit dem Fischereiabkommen hauptsächlich die Öffnung der ausschließlichen Wirtschaftszone Argentiniens für die Gemeinschaftsreeder anstrebte, ist die Verpflichtung zur Bewirtschaftung oder Verarbeitung der argentinischen Fischereiressourcen als eine Hauptpflicht anzusehen, die dem System der Bezuschussung gemischter Gesellschaften inhärent ist (vgl. oben, Randnrn. 116 bis 125, und Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00, Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-0000, Randnr. 91).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN

    6 - Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00 (Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-3985, Randnrn. 44 f.).
  • EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des

    Der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der allgemeiner anwendbar ist, befreit den Beamten ebenso wenig von der Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen, die ihm obliegt, wenn er bei ihnen einen Antrag stellt (vgl. in diesem Sinne für Antragsteller und Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; vgl. auch für Bewerber eines Auswahlverfahrens, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Da die Zulässigkeit der Schadensersatzklage die öffentliche Ordnung betrifft und vom Gericht von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, EU:T:2002:249, Rn. 139), ist das Vorbringen der Klägerin, die Kommission habe im vorliegenden Fall ihre Verpflichtung zum Nachweis der Unzulässigkeit der Klage nicht erfüllt, nicht begründet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-254/03

    Eduardo Vieira / Kommission

    Vgl. ferner Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00 (Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93) und vom 28. Januar 2004 in der Rechtssache T-180/01 (Euroagri/Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 83).
  • EuGöD, 20.01.2011 - F-121/07

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zugang zu Dokumenten -

    Aus diesem Grundsatz folgt, dass die Bürger eine Informations- und Loyalitätspflicht gegenüber den Organen trifft, wenn sie sich an diese wenden (vgl. in Bezug auf die Empfänger finanzieller Zuschüsse Urteile des Gerichts erster Instanz vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission, T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und vom 11. März 2003, Conserve Italia/Kommission, T-186/00, Slg. 2003, II-719, Randnr. 50; im selben Sinne in Bezug auf Bewerber in einem Auswahlverfahren Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Januar 2002, Gonçalves/Parlament, T-386/00, Slg. ÖD 2002, I-A-13 und II-55, Randnr. 74).
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

    58 und 59, vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00, Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 139, und vom 3. April 2003 in den Rechtssachen T-44/01, T-119/01 und T-126/01, Vieira und Vieira Argentina/Kommission, Slg. 2003, II-1209, Randnr. 213).
  • EuG, 30.09.2003 - T-196/01

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis / Kommission

  • EuG, 09.04.2003 - T-217/01

    Forum des migrants / Kommission

  • EuG, 14.09.2004 - T-290/02

    Ascontex / Kommission

  • EuG, 27.02.2003 - T-61/01

    Vendedurías de Armadores Reunidos / Kommission

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